Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
1.1. Gegenstand dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind die durch die Firma Liefahrrad, Wendelstraße 5, 53474 Bad Neuenahr („Liefahrrad.de“) bereitgestellten Kurierdienstleistungen mit dem Fahrrad. Sie regeln somit das Verhältnis zwischen Ihnen und Liefahrrad über unsere App, Website oder andere Kommunikationswege (z.B. Telefon, E-Mail, Fax). Verantwortlicher Anbieter von Liefahrrad.de ist Herr Hamit Sahin.
1.2. Die Vermittlung der Transporte unterliegt den gesetzlichen Bestimmungen des Handelsgesetzbuches (HGB), in der bei Vertragsabschlusses geltenden Fassung, soweit nicht im Folgenden abweichende Regelungen getroffen sind.
1.3. Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen, die wir mit Ihnen eingehen, soweit Allgemeine Geschäftsbedingungen nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden.Von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur Vertragsbestandteil, wenn sie durch Liefahrrad ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden.
2. Über Liefahrrad
2.1. Die Firma Liefahrrad ist ein junges Dienstleistungsunternehmen im Ahrtal und übernimmt die Beförderung eiliger Kurier- und Kleinsendungen für Privatpersonen und lokale Unternehmen aus der Region.
2.2. Liefahrrad hat das Ziel, einfache Lieferungen, innerhalb der Region Bad Neuenahr-Ahrweiler und Umland, schnell, günstig und umweltschonend vorwiegend mit dem Fahrrad von A nach B zu bringen.
3. Leistungen
3.1. Die Beförderung erfolgt durch eigenes Personal von Liefahrrad, wobei Liefahrrad auch berechtigt ist einzelne Aufträge an andere selbständige Unternehmer (Kuriere), die mit Liefahrrad vertraglich verbunden sind und durch Liefahrrad sorgfältig ausgewählt werden, zu vermitteln.
3.2. Liefahrrad ist berechtigt, bestimmte Transportaufträge (zu groß, zu schwer, zu weit) auch an andere Frachtführer, Kuriere oder Unternehmen zu vermitteln. Dabei wird Liefahrrad lediglich als Vermittler zwischen dem Auftraggeber und dem beauftragten Unternehmen tätig. In diesem Fall stellt Liefahrrad sicher, dass die Beförderung auf Grundlage des HGB und dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen erfolgt und dass eine ausreichende Haftpflichtversicherung besteht. Die Auswahl der beauftragten Unternehmen erfolgt mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns.
3.3. Befördert werden können alle Kleinsendungen, die sich für die Beförderung mit dem Fahrrad eignen außer Personen, Gefahrgut, Edelsteinen, Industriediamanten, losen Edelmetallen, Kunstwerken, übertragbaren Handelspapieren, Waren, deren Beförderung besondere Einrichtungen verlangt oder die durch ihre
Beschaffenheit andere Waren beeinträchtigen und gefährden, sowie Sendungen, die dem Postmonopol unterliegen. Weitere gesetzliche Ausschlüsse bleiben unberührt.
3.4. Lebensmittel und verderbliche Ware werden nur auf ausdrücklichen Wunsch und nur in einem dafür geeigneten Transportbehälter/-tasche ausgeliefert. Diese können bei Ablieferung nicht mehr zurückgegeben werden.
3.5. Auf Wunsch können auch Wertgegenstände, Bargeld, Schmuck und Kunstgegenstände transportiert werden, jedoch ist für diese Transporte die Haftung ausgeschlossen, es sei denn, es wurde vorher eine separate Versicherung abgeschlossen.
3.6. Gegenstand des Transportauftrages ist die Abholung und Ablieferung es zu befördernden Gutes an den Empfänger oder an einen empfangsberechtigten Dritten.
3.7. Der Auftraggeber hat die zu befördernden Sendungen in einer für den Transport geeigneten Verpackung zu übergeben. Die Sendungen sind vollständig und lesbar zu adressieren, und ggf. als besonders zu behandelnde Sendung zu kennzeichnen. („Vorsicht Glas“, „bitte nicht knicken“)
Unverpackte oder nicht ausreichend verpackte Sendungen werden auf Verlangen des Auftraggebers unter Ausschluss jeglicher Haftung für Beschädigung oder Verlust transportiert.
Soweit der Auftraggeber nicht ausdrücklich eine persönliche Aushändigung an den Empfänger verfügt, können Sendungen auch an andere Personen ausgehändigt werden, die unter der Empfängeradresse angetroffen werden (selbe Firma, Nachbar).
3.8. Sendungen, die falsch adressiert oder aus anderen Gründen unzustellbar sind, werden zu Lasten des Auftraggebers an den Absender zurücktransportiert.
3.9. Die Beförderung gilt mit der Auslieferung als beendet.
Ablieferquittungen, Empfangsbetätigungen und sonstige Quittungen werden nur auf ausdrücklichen Auftrag beim Empfänger angefordert und kosten extra.
4. Schäden/Verlust und Fehlmengen
Der Empfänger der Ware hat erkennbare Schäden und Fehlmengen bei Ablieferung sofort gegenüber dem Kurier und unverzüglich gegenüber Liefahrrad schriftlich anzuzeigen; nicht sofort erkennbare Schäden oder Teilverlust sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Ablie-ferung (Annahme des Gutes), schriftlich gegenüber Liefahrrad anzuzeigen. Die Annahme des zu befördern-den Gutes unter Vorbehalt oder unter Verwahrung gegen die Pflicht zu Kontrolle auf mögliche Schäden oder Teilverlust befreit den Empfänger nicht von den vorgenannten Pflichten. Das Nichteinhalten der vor-genannten Fristen führt zu jeglichem Fortfall der Haftung von Liefahrrad oder des abliefernden Kuriers.
5. Cookies
Cookies sind kleine Dateien, die es ermöglichen, auf dem Zugriffsgerät der Nutzer (PC, Smartphone o.ä.) spezifi-sche, auf das Gerät bezogene Informationen zu speichern. Sie dienen zum einem der Benutzerfreundlichkeit von Webseiten und damit den Nutzern (z.B. Speicherung von Logindaten). Zum anderen dienen sie, um die sta-tistischen Daten der Webseitennutzung zu erfassen und sie zwecks Verbesserung des Angebotes analysieren zu können. Die Nutzer können auf den Einsatz der Cookies Einfluss nehmen. Die meisten Browser verfügen eine Option mit der das Speichern von Cookies eingeschränkt oder komplett verhindert wird. Allerdings wird darauf hingewiesen, dass die Nutzung und insbesondere der Nutzungskomfort ohne Cookies eingeschränkt werden.
5.1. Die Art des Transportmittels bestimmt Liefahrrad, sofern der Auftraggeber nicht erkennbar ein bestimmtes Transportmittel wünscht. Die Übernahme und Ausführung eines Auftrages erfolgt, sobald es die Verkehrslage und die Disposition der einzelnen Transportmittel gestatten.
5.2. Die Einhaltung bestimmter Liefertermine ist nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist. Grundsätzlich erfolgt eine taggleiche Belieferung, sofern es den Umständen nach möglich ist. Höhere Gewalt (z.B. Wetterverhältnisse, behördliche Hindernisse, außergewöhnliche Staus) befreit Liefahrrad von jeder Laufzeitzusage.
6. Preis
6.1. Das Beförderungsentgelt (Preis) richtet sich, wenn eine ausdrückliche Vereinbarung fehlt, nach den bei Vertragsschluss gültigen Festpreislisten von Liefahrrad. Die Preisliste von Liefahrrad werden den Kunden auf der Homepage zur Verfügung gestellt.
6.2. Das Beförderungsentgelt ist spätestens bei der Ablieferung des Transportgutes fällig und an den Kurier in bar zu leisten, soweit nicht bargeldlose Zahlung vereinbart ist.
6.3. Ist bargeldlose Zahlung vereinbart, erfolgt die Abrechnung durch Liefahrrad im Auftrag des beauftragten Kuriers und im eigenen Namen. Rechnungen sind sofort und ohne Abzug fällig.
Zahlt der Auftraggeber nach der 1. Mahnung nicht, kann Liefahrrad für jede weitere Mahnung eine Kos-tenpauschale von € 6,00 sowie Verzugszinsen in Höhe von 4% über den jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank verlangen, es sei denn, der Auftraggeber weist nach, dass Liefahrrad ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
Der Kunde verpflichtet sich darüber hinaus, die zur Betreibung des überfälligen Rechnungsbetrages durch die Einschaltung eines Inkassounternehmens entstehenden Kosten in Höhe einer vollen Anwaltsgebühr zzgl. Auslagenpauschale gemäß Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung (BRAGO) zu erstatten. Die Gel-tendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt unberührt.
Der Auftraggeber kann innerhalb von 2 Wochen die Rechnung gegenüber Liefahrrad schriftlich widerrufen und seine Einwendungen geltend machen. Nach Ablauf dieser Frist gelten die Rechnungen als anerkannt.
7. Haftung/Verjährung
7.1. Wir sind ständig bemüht, die Richtigkeit und Aktualität der von uns in der App und auf Liefahrrad.de zur Verfügung gestellten Informationen sicherzustellen. Wir machen jedoch keine Zusicherung über die Richtigkeit und Aktualität dieser Inhalte und können daher keine Haftung hierfür übernehmen. Wir behalten uns das Recht vor, Inhalte und Informationen jederzeit zu ändern und aus der App oder von der Internetseite Liefahrrad.de zu entfernen.
7.2. Die beauftragten Kuriere und Unternehmen haften im Rahmen der HGB für die ordnungsgemäße Durchführung des Transports, d.h. für gänzlichen oder teilweisen Verlust und für Beschädigungen von Sendungen, sofern der Verlust oder die Beschädigung zwischen dem Zeitpunkt der Übernahme und der Ablieferung des Gutes liegt, soweit in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
7.3. Für Bruchschäden an Glas, Porzellan, Steingut und ähnlichen bruchempfindlichen Gütern ist die Haftung ausgeschlossen, sofern diese Güter nicht ausreichend gegen Schlag und Stoß in Kisten oder Kartons mit ausreichender Innenverpackung geschützt sind.
7.4. Für Funktionsstörungen elektronischer oder elektrischer Geräte haften Liefahrrad und die Kuriere nur, wenn der Auftraggeber nachweist, dass dieser Schaden auf dem Verschulden von Liefahrrad oder einer seiner Kuriere oder dem Verschulden deren Erfüllungsgehilfen beruht. Bei elektrischen oder elektronischen Datenträgern (CD-ROMs, Disketten, Magnetbänder u.ä.) und Filmen für fotografische Aufnahmen ist die Haftung auf den Materialwert beschränkt.
7.5. Für Lieferfristüberschreitungen und sonstige Vermögensschäden wird nur bei Verschulden von Liefahrrad oder des beauftragten Kuriers bzw. Unternehmens gehaftet. Weitergehende Ansprüche, gleich welcher Art, sind ausgeschlossen. Eine Haftung für Folgeschäden besteht nicht.
7.6. Soweit die Haftung von Liefahrrad ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen.
7.7. Liefahrrad haftet für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit nach den gesetzlichen Bestimmungen.
7.8. Im Übrigen ist die Haftung von Liefahrrad wegen Pflichtverletzungen sowie die außervertragliche Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
7.9. Sämtliche Ansprüche gegen Liefahrrad, beauftragte Kuriere und Unternehmen, gleich aus welchem Rechtsgrund, verjähren in sechs Monaten. Die Verjährungsfrist beginnt mit der Fälligkeit des Anspruchs, spätestens jedoch mit Ablieferung des zu befördernden Gutes.
8. Datenschutz
Die vom Nutzer eingegebenen persönlichen Daten auf der Homepage oder in der App werden gespeichert und auf Wunsch wieder gelöscht (Hinweis gemäß § 28 Abs. 1 BDSG).
9. Inhalte auf der Internetseite Liefahrrade.de
9.1. Der gesamte Inhalt, der in der App oder auf Liefahrrad.de enthalten oder durch die App oder Liefahrrad.de bereitgestellt wird, wie Text, Grafik, Logos, Bilder, Icons, Audio- und Video-Clips, Downloads und Datensammlungen, ist Eigentum von Liefahrrad oder von Dritten, die Inhalte zuliefern oder auf der Webseite bereitstellen, und ist urheberrechtlich geschützt.
Auch der Gesamtbestand der Inhalte der in der App oder auf Liefahrrad.de enthalten oder durch die App oder auf Liefahrrad.de bereitgestellt wird, ist ausschließliches Eigentum von Liefahrrad und ist urheberrechtlich geschützt.
9.2. Sie dürfen ohne unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung nicht Inhalte von Liefahrrad systematisch entnehmen und/oder wiederverwenden.
Insbesondere dürfen Sie ohne die ausdrückliche schriftliche Zustimmung von Liefahrrad kein Data Mining, keine Robots oder ähnliche Datensammel- und Extraktionsprogramme einsetzen, um irgendwelche wesentlichen Inhalte von Liefahrrad zur Wiederverwendung zu entnehmen (gleichgültig ob einmalig oder mehrfach).
Sie dürfen ferner ohne die ausdrückliche schriftliche Zustimmung von Liefahrrad keine eigene Datenbank herstellen und/oder veröffentlichen, die wesentliche Teile der Inhalte von Liefahrrad beinhaltet.
10. Änderung der AGB, Schlussbestimmungen und Gerichtsstand
10.1. Wir sind berechtigt diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Zukunft zu ändern, soweit die
Änderungen für Sie zumutbar sind. Änderungen der AGB werden Ihnen frühzeitig durch Benachrichtigung in der App, schriftlich, per E-Mail oder in sonstiger geeigneter Weise bekannt gegeben. Die Änderungen gelten als genehmig und mit Inkrafttreten für das bestehende Vertragsverhältnis als bindend, wenn Sie weder per Nachricht in der App, schriftlich noch per E-Mail gegenüber uns Widerspruch erheben. Auf diese Folge werden Sie bei der Bekanntgabe von Änderungen von uns besonders hingewiesen. Ihr Widerspruch muss innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe der Änderungen an uns abgesendet werden.
10.2. Sollte eine Vorschrift dieser Bestimmungen unwirksam sein oder durch die Rechtsprechung oder gesetzliche Regelungen unwirksam werden, so hat dies nicht die Unwirksamkeit der gesamten AGB zur Folge. Die nichtige Bestimmung ist durch eine Regelung zu ersetzen, die dem angestrebten Zweck in rechtlich wirksamer Weise wirtschaftlich am ehesten entspricht. Das Gleiche gilt für Regelungslücken.
10.3. Als Gerichtsstand gilt immer 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler.